Augustinus Gruppe sowie dem Jobcenter und SozialamtStetiger Austausch mit der Stadt, Fachkliniken und PsychiatrienAusweitung der Dienstleistung nach §67 SGBXII an weiteren Standorten der Behindertenhilfe Beantragung von Dienstleistungsstunden Worauf wir uns freuen Aus abrechnungsrelevanten Gründen für den Kostenträger müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im Gesundheitswesen oder abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialwesen – andere Abschlüsse können leider für diese Position nicht berücksichtigt werdenMindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe, da es abrechnungsrelevant für den Kostenträger Erfahrungen im Leistungsbereich nach §67 SGB XII wünschenswertFachliche Sicherheit im Umgang mit Menschen in besonderen sozialen und herausfordernden LebenslagenFreude an Koordinations- und Schnittstellenarbeit Wer wir sind Die Behindertenhilfe der St.